Lüftungsreinigung in der Gastronomie nach VDI 2052
DIN EN 15780
Verunreinigungen durch Staub und Bakterien in Lüftungsanlagen und -kanälen können die Gesundheit von Personen und den sicheren Ablauf von Prozessen negativ beeinflussen.
Durch Verunreinigungen erhöht sich der Druckverlust und der Ventilator benötigt mehr elektrische Energie. Daher sind Lüftungsanlagen mit ihren Komponenten und Bauteilen so zu planen, zu installieren und zu betreiben, dass sie sich dauerhaft in einem sauberen und damit hygienischen Zustand befinden. Die Möglichkeit der Reinigung muss ebenfalls gewährleistet sein.
Hierzu beschreibt die DIN EN 15780 die Anforderungen sowie die Verfahren zur Beurteilung der Sauberkeit vor. Den möglichen Reinigungsbedarf sowie Systeme zur Reinigung vor allem für Luftkanäle von zentralen RLT-Anlagen sind Bestandteil der Norm.
Des Weiteren berücksichtigt die Norm auch zentrale RLT- Geräte inklusive der darin befindlichen Filter, Wärmeübertrager, Wärmerückgewinner, Befeuchter und dezentralen Komponenten wie Luftdurchlässe, Ventilatorkonvektoren und Induktionsgeräte.
Anlagenbauteile gelten als verunreinigt, wenn Sichtprüfung und analytische Überprüfung das Vorhandensein einer inakzeptablen Staubkonzentration oder mikrobieller oder anderer Verunreinigungen ergeben. Die Beurteilung erfolgt durch Inspektion. Der Reinigungsbedarf, die anzuwendenden Reinigungsverfahren und die erforderlichen Kontrollen zur Umweltbelastung sollten sich aus der Staubansammlung und den Arten von Verunreinigungen wie Beispielweise „Bakterienwachstum“ ergeben.
Reinigungsverfahren müssen so gestaltet sein, dass der erforderliche Sauberkeitsgrad erreicht wird, ohne die Anlage zu beschädigen und ohne die Gesundheit und Sicherheit der Gebäudenutzer sowie die Umwelt zu beeinträchtigen.
Die endgültige Bewertung ist vorzunehmen, nachdem alle Teile des gereinigten Luftleitungsnetztes bzw. der gereinigten Anlage als optisch sauber bewertet wurden. Es ist ein Reinigungsbericht zu erstellen und zu unterzeichnen.
Abluftanlagen sollten ebenso gereinigt werden, wenn sich die Luftströmung durch die Anlage um 15% oder mehr verringert.